Dazugehören

Gemeindeleben

Es ist gar nicht schwer, (wieder) in die Evangelische Kirche einzutreten.

Es gibt verschiedene Wege, um in die evangelische Kirche aufgenommen zu werden. Der richtige Weg für Sie hängt davon ab, ob Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind oder einer anderen Konfession angehören oder nicht getauft sind.

Wenn Sie aus der evangelischen Kirche ausgetreten sind

Wenn Sie irgendwann nach Ihrer Taufe aus der Kirche ausgetreten sind, dann ist ein Wiedereintritt in die Kirche kein Problem. Sie können bei dem/der für Sie zuständigen Pfarrer/in (siehe oben: Bezirke), bei jedem anderen Pfarrer/ bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche wieder eintreten. Wenn Sie sich an den Pfarrer/die Pfarrerin gewandt haben, wird er/ sie ein Gespräch mit Ihnen führen. Es wartet keine Glaubensprüfung auf Sie. Sie sind herzlich willkommen. Ein Austritt aus der Kirche macht die Taufe nicht ungültig, denn die Taufe bleibt immer gültig.

Die Wiederaufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche Zeremonie muss aber nicht stattfinden.

Wenn Sie in Lüttringhausen (oder den zu uns gehörenden Teilen Wuppertals) Ihren Wohnsitz haben, wird Ihr Aufnahmeantrag automatisch an uns weitergeleitet (egal, wo in Deutschland Sie ihn gestellt haben). Sie können auch bei uns eintreten und ein Formular ausfüllen, dass Sie einer anderen Gemeinde angehören möchten.

Wenn Sie einer anderen Konfession angehören

… können Sie ebenfalls bei jedem Pfarrer/ bei jeder Pfarrerin in ganz Deutschland oder bei einer anerkannten Kircheneintrittsstelle in die evangelische Kirche eintreten. Wenn Sie sich an einen Pfarrer/ eine Pfarrerin gewandt haben, wird er/ sie ein Gespräch mit Ihnen führen.

Die Aufnahme kann in einem Gottesdienst bekräftigt werden oder in einer kurzen Aufnahmezeremonie in Gegenwart von zwei Presbyteriumsmitgliedern. Eine solche Zeremonie muss aber nicht stattfinden.

Bei einem Wechsel der Konfession ist es wichtig, die Mitgliedschaft bei der anderen Religionsgemeinschaft zu beenden, denn eine Mitgliedschaft in mehreren Religionsgemeinschaften ist nicht möglich.

Über den Konfessionswechsel eines getauften Kindes bis zum 14. Lebensjahr entscheiden nach deutschem Recht die Eltern oder Erziehungsberechtigten. Allerdings kann der Wechsel nicht gegen den Willen des Kindes geschehen, wenn es das zehnte Lebensjahr erreicht hat.

Ihr Aufnahmeantrag, egal wo in Deutschland Sie ihn gestellt haben, wird an unsere Gemeinde weitergeleitet, wenn Sie in Lüttringhausen oder in den zu uns gehörenden Teilen Wuppertals Ihren Erstwohnsitz haben.

Wenn Sie nicht getauft sind

Die Mitgliedschaft in der evangelischen Kirche wird durch die Taufe begründet.

Bevor Sie getauft werden, ist eine Unterweisung im christlichen Glauben notwendig. Dazu gehören meistens mehrere Gespräche mit dem/der für Sie zuständigen Pfarrer/in. Rufen Sie uns einfach an; unserer Pfarrer und Pfarrerinnen finden mit Ihnen eine Form der Taufvorbereitung, die zu Ihnen passt. Die Taufe wird dann in einem Gottesdienst vollzogen. Das kann ein Gottesdienst am Sonntagvormittag sein oder einer der speziellen Taufgottesdienste, die wir an jedem 2. Sonntag im Monat nachmittags um 14.30 Uhr feiern. Erst die Taufe berechtigt Sie zur selbständigen Teilnahme am Abendmahl und zur Übernahme eines Patenamtes.

Und was kostet das?

Fürs Beten auch noch Geld bezahlen? Das wäre eine kurze Rechnung. Aber die Solidarität mit Arbeitslosen, Schwangerenberatung, Schuldnerberatung, Seniorenbetreuung, Kindertagesstätten und Jugendfreizeiten, Musik und Kultur – all das kostet Geld. All das gehört zu unserem Angebot für eine menschenfreundliche Gesellschaft. Und nicht zuletzt die Gottesdienste: für Kinder, für Familien, bei Taufen, bei Hochzeiten, bei Beerdigungen.

Menschen in Gemeinde, Diakonie und vielen weiteren Diensten machen eine Menge los! Auch für Sie. Der Eintritt kostet nichts.

Aber als Mitglied der Kirche werden Sie, sofern Sie Lohnsteuer oder Einkommensteuer zahlen, auch Kirchensteuer bezahlen. Sie beträgt neun Prozent der Lohn- bzw. Einkommensteuer. Denn die Kirche kann nicht ohne finanzielle Mittel existieren. Die gezahlte Kirchensteuer wirkt im Rahmen der Sonderausgaben einkommensteuermindernd.

Rechte und Pflichten

  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können Patin oder Pate werden.
  • Sie haben Anspruch auf seelsorgliche Begleitung sowie auf die kirchlichen Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Sie können die vielfachen Angebote von der Jugend-, Erwachsenen- und Senioren- bis zur Bildungs- und Kulturarbeit nutzen.
  • Sie haben reichhaltige Möglichkeiten, sich sozial, kulturell oder musikalisch ehrenamtlich zu engagieren.
  • Sie können an Presbyteriumswahlen und Gemeindeversammlungen teilnehmen.
  • Mit Ihrer Mitgliedschaft stärken Sie die evangelische Kirche und leisten damit einen persönlichen Beitrag, unsere Gesellschaft sozialer, menschlicher und werteorientierter zu gestalten.
  • Mit der Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirchengemeinde Lüttringhausen sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche im Rheinland und der Evangelischen Kirche in Deutschland und gehören zur weltweiten Gemeinschaft aller Christinnen und Christen.
  • Als Ausnahmefall gibt es die Möglichkeit der so genannten Umgemeindung. Haben Sie Ihren Wohnsitz in einer Nachbargemeinde, fühlen sich aber stark mit unserer Gemeinde verbunden, kann eine „Gemeindezugehörigkeit in besonderen Fällen“ beim Kreissynodalvorstand beantragt werden (Adresse siehe: www.kirchenkreis-lennep.de).

Was ist nötig?

Sie sollten sich persönlich ausweisen können. Wenn möglich auch die Taufurkunde oder Bescheinigung über Taufdatum und –ort sowie die Austrittsbescheinigung vom Amtsgericht mitbringen. Liegt Ihnen eine Bescheinigung nicht mehr vor, können Sie eine eidesstattliche Versicherung abgeben, dass Sie getauft bzw. ausgetreten sind.

Wir freuen uns auf Sie!